Über Uns

Mitarbeiter

Unser Mitarbeiterteam setzt sich zusammen aus:

1 Einrichtungsleitung (Sozialpädagoge)
7 Stellen im Betreuungsdienst Tag (4FK,3HK)
5 Stellen im Betreuungsdienst Nacht (Geringfügig Beschäftigte, Honorarkraft)
1 Stelle Pflege (FK)
2 Stellen im Begleitenden Dienst (FK)
2,5 Stellen im Wirtschaftsdienst (Koch, Haustechniker, Reinigung)

Regelmäßig finden Teamsitzungen und Fachkonferenzen statt, die dem regelmäßigen Fachaustausch und Fallbesprechungen dienen. Interne und Externe Weiterbildungen werden regelmäßig angeboten.

Unsere Zielgruppe

Das Haus Forum betreut psychisch kranke junge Menschen ab 18.Jahre.
Eine mehrdimensionale Betreuungsform, die sich aus den Schwerpunkten Wohnen, Tagesstruktur und soziale Integration nach innen und außen zusammensetzt, soll den Bewohner*innen im Rahmen eines täglichen Trainings die Möglichkeit der Selbständigkeit erhalten und wieder ermöglichen.

Ein langjähriges Wohnen wird nicht angestrebt (ist aber möglich), eine eigene Wohnung oder Wohngruppe in den verschiedenen Formen mit und ohne ambulante Begleitung ist das gemeinsame Ziel.

Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen von einer Aufnahme in die Einrichtung sind:

  • wesentlich geistig und körperlich behinderte Menschen
  • Menschen aus dem Bereich der Forensik
  • Menschen, bei denen eine akute Psychose oder ausgeprägte Desorientierung vorliegt
  • Menschen, die akut pflegebedürftig sind.

Die Aufnahme von Menschen mit einer Doppeldiagnose (psychisch und geistige Erkrankung) ist nur dann möglich, wenn eine psychische Erkrankung eindeutig im Vordergrund (primär) steht.

Menschen mit psychischen und anderen Verhaltensstörungen in Folge psychotroper Substanzen können nur dann aufgenommen werden, wenn die Suchterkrankung nicht im Vordergrund (sekundär) steht oder nach ärztlicher Einschätzung ausreichend therapiert wurde.

Die Fachkonferenz und der begleitende Facharzt der Einrichtung entscheiden über eine Aufnahme.

Aufnahmeverfahren

Jeder Bewerber*in wird zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Nach Möglichkeit sollte der gesetzliche Betreuer*in (wenn vorhanden) oder eine Vertrauensperson den Bewerber*in begleiten.
Nach einer Besichtigung der Einrichtung in Begleitung eines Bewohners (Bewohnervertretung), findet ein Aufnahmegespräch mit Mitarbeitern der Einrichtung statt. Es wäre wünschenswert, wenn vor dem Gesprächstermin der Einrichtung Unterlagen (Berichte, Hilfepläne, Gutachten u.a.) zur Verfügung gestellt werden können.

Menschen, die in unserem Haus aufgenommen werden wollen, müssen bereit sein, in einer Gemeinschaft zu leben, Regeln zu akzeptieren und einzuhalten, Hilfe zu wollen und anzunehmen, bereit sein, in ihrem Leben etwas zu verändern. Im Gespräch kann der Bewerber*in seine Wünsche und Vorstellungen äußern, Dienstleistungen erfragen und Vertragsinhalte als Information erhalten.

Wenn beide Parteien einer Aufnahme zeitnah zustimmen, ist die Kostenzusage des Leistungsträgers erforderlich. Ohne Kostenzusage kann eine Aufnahme nicht erfolgen.

Bewohnervertretung

Der Bewohnerbeirat ist die Interessenvertretung der Bewohnerschaft. Er vertritt deren Interessen gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Einrichtungsträger. Er ist für 4 Jahre gewählt.
 
Der Bewohnerbeirat und die Einrichtungsleitung treffen sich monatlich zum Informationsaustausch und um gemeinsame Festlegungen für die Einrichtung zu treffen.
Gemeinsame Arbeitsgruppen (AG Höhepunkte, AG Sommerfest, Beirat für Strukturänderungen und Zukunft) ergänzen die Zusammenarbeit.
 
Einmal im Monat tagt die Heimversammlung. Bewohnerschaft und Personal nehmen gemeinsam daran teil.
Der Bewohnerbeirat bietet offene Sprechstunden an, wo die Bewohner*innen ihre Fragen und Probleme loswerden können. Die Wohnbereichsgespräche ergänzen das Angebot.

Vertragsangelegenheiten

Mit jedem Bewohner*in wird gemäß § 4 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ein Wohn- und Betreuungsvertrag abgeschlossen mit einer unbefristeten Zeitdauer.

Die Hausordnung der Einrichtung ist Bestandteil des Vertrages und liegt als Anlage bei.

Vor Abschluss des Vertrages werden die Bewohner über die Wohn- und Betreuungsleistungen (Informationspflicht nach § 3 WBVG) schriftlich informiert.

Alle Vertragsangelegenheiten zwischen den Vertragsparteien werden offen kommuniziert und erklärt.

Unser Konzept zum Download